ALLES WAS ES BRAUCHT
DREHGENEHMIGUNGSFORMULAR ZÜRICH
Sobald geplant ist, öffentlichen Grund (Strassen, Plätze, Parkanlagen, Uferpromenaden, Waldgebiete, etc.) für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen zu beanspruchen, muss ein Gesuch vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache deutsch ist und die Gesuche zwingend in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden müssen.
Bei Aufnahmen auf öffentlichem Grund ohne Infrastruktur und mit maximal 5 Personen, welche weniger als 60 Minuten andauern, wird keine Bewilligung benötigt. Durch die Arbeiten dürfen weder der Fussgänger- noch der Fahrzeugverkehr behindert werden.
EINSATZ VON DROHNEN UND MULITCOPTER
Sogenannte Mini-Drohnen oder Multicopter und andere ferngesteuerte Flugmodelle (nachfolgend Multicopter genannt) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie sind heute günstig zu erwerben und einfach zu fliegen. Damit bei ihrem Einsatz nicht gegen rechtliche Vorschriften verstossen wird, müssen einige Punkte beachtet werden.
Relevante Informationen zu diesem Thema:
GEBRAUCHSLEIHE VON KONTROLLSCHILDER FÜR FILMAUFNAHMEN
Wir haben mit dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich die Rahmenvereinbarung zur Gebrauchsleihe von Kontrollschilder für Spielfahrzeuge in Spielfilmen festgelegt. Sollten Sie für Ihre Spielfilmproduktion Kontrollschilder benötigen, muss die Anfrage über die Film Commission Zurich laufen. Es wird weder eine Vermittlungsgebühr noch eine Provision verrechnet.
HOTEL DEALS
Folgende Hotels sind Partner der Film Commission Zurich! Anfragen über Verfügbarkeiten und Preise welcome@filmzurich.ch.