ZÜRCHER FILMSTIFTUNG
Die Zürcher Filmstiftung fördert professionelles Filmschaffen im Kanton Zürich. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden schwergewichtig Entwicklung, Produktion und Auswertung in allen Genres unterstützt. Ausgeschlossen sind Postproduktionsbeiträge.
Allerdings müssen Sie ein, zwei Bedingungen erfüllen: Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich domiziliert sind oder seit mindestens zwei Jahren bestehen und einen Autor / eine Autorin bzw. eine Regisseurin / einen Regisseur unter Vertrag haben, der/die seit mindestens zwei Jahren den Erstwohnsitz im Kanton Zürich hat.
Werkbeiträge können nur Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich beantragen.
Für die Förderbereiche im Einzelnen konsultieren Sie bitte das aktuelle Förderreglement. Projektanträge müssen termingerecht eingereicht werden.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Das Bundesamt für Kultur unterstützt die Filmproduktion sowie den Zugang zur Filmkultur und trägt dazu bei, die Angebotsvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten. Die Filmindustrie in der mehrsprachigen Schweiz ist im Vergleich zu jener in den benachbarten Ländern wie Frankreich oder Deutschland zu klein, um aus eigener Kraft bestehen zu können. Die Beiträge des Bundes an die Produktion und den Vertrieb von Filmen stärken und sichern daher die Qualität und Vielfalt des Filmangebots in allen Landesregionen. Das Bundesamt für Kultur unterstützt dieses Angebot auch durch Beiträge an die Filmfestivals in der Schweiz. Diese garantieren ausserhalb der Kinos einen Zugang zur nationalen und internationalen Filmkultur.
Mit der selektiven Filmförderung sollen jene Projekte unterstützt werden, die zur Vielfalt des Angebots an schweizerischen Filmen oder Koproduktionen beitragen. Konkret sind das Drehbücher und Produktionen sowie die Projektentwicklung bei Dokumentar- und Trickfilmen.
Die beim Bundesamt für Kultur eingereichten Gesuche werden von einer Fachkommission beurteilt. Sie müssen jeweils fristgerecht und vor allem vor Produktionsbeginn eingereicht werden.