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NEUES, ÜBERARBEITETES

LOCATION SCOUTING ANGEBOT

LOCATION SCOUTING

Entdecken Sie das Location-Scouting-Angebot der Film Commission Zurich!

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Wir beteiligen uns an den Kosten für die Vorbereitung des Scouts, die Begleitung zu ausgewählten Standorten im Raum Zürich und die Unterbringung der Scouting Crew.

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Die Film Commission Zurich unterstützt sowohl den Scout als auch die Produktionsfirma während des gesamten Prozesses. Egal ob Spielfilm, Serie, Kurzfilm, Dokumentarfilm oder Werbefilm – alle Produktionsfirmen können einen Antrag stellen. ​Unter Voraussetzungen erfahren Sie, welche Kriterien erfüllt werden müssen und welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag einzureichen sind. 

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Das Angebot umfasst je nach Grösse der Produktion und Umfang der Dreharbeiten in der Region Zürich folgende Leistungen:

 

  • Übernahme von maximal 4 Location-Scouting-Tagen

  • Übernahme von Übernachtungskosten (inklusive Frühstück) von bis zu maximal 3 Nächten für maximal 3 Personen.

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Beantragen Sie die Mittel über unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass wir ausschliesslich Anträge über dieses Online-Formular berücksichtigen. Unter Voraussetzung finden Sie die Auflistung der Dokumente (PDF), welche für den Antrag benötigt werden.

 

Sind Fragen oder Unklarheiten vorhanden, kontaktieren Sie uns auf welcome@filmzurich.ch oder unter +41 43 555 80 80. Wir helfen Ihnen auch gerne dabei, einen Location Scout aus dem Raum Zürich zu finden.

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LOCATION SCOUTING
ANTRAG EINREICHEN

VORAUSSETZUNG

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Betrifft alle audiovisuellen Projekte (Spielfilm-, Serienprojekten, Kurzfilme, Dokumentarfilme und Werbefilm etc.) in der Vorproduktionsphase, die Zürich als potenziellen Drehort sehen.

 

Für die Antragstellung bitten wir Sie, ausschliesslich das obenstehende Online-Formular zu benützen. Für die Einreichung benötigen wir zusätzlich folgende Dokumente, um den Antrag zu prüfen: 

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  • Synopsis 

  • Moodboard 

  • Budget/Kalkulation des Projekts inklusive ausgewiesenem Zürich-Effekt 

  • Aktueller Finanzierungsgrad des Projekts 

  • Geplante Auswertung (national/international)  

  • Angaben zum ausführenden Location Scoutingunternehmen (Steuersitz im Kanton Zürich)

  • Geplante Massnahmen zu Green Filming (optional) 

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Ausschlaggebend für den Zuschlag des Antrags ist unter anderem der in der Region Zürich geplante Umsatz (siehe «Anrechenbare Ausgaben für Zürich-Effekt»), die geplante Auswertung des audiovisuellen Werkes sowie der Finanzierungsgrad des Projektes etc. 

 

Mit einem allfälligen Zuschlag verpflichtet sich die Produktionsfirma die Film Commission Zurich namentlich im Abspann der Produktion zu nennen. Zudem kann die Film Commission Zurich, in Absprache mit der Produktionsfirma, unter anderem über die Produktion berichten und freigegebenes Bild- und Videomaterial zu Marketingzwecken nutzen.

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EINGABEFRISTEN

Es gibt keine festgelegten Einreichungsfristen für die Anträge für das Location-Scouting-Paket. Anträge, die bis zum 31. Oktober 2024 eingehen, werden geprüft. 

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Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem ersten geplanten Scoutingtermin eingereicht werden. Das Scouting muss bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Sollte das Scouting innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, muss die Produktionsfirma einen neuen Antrag stellen.

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Die Entscheidung über die Gewährung eines Beitrages obliegt der Film Commission Zurich unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien. Entscheidungen werden dem Produzenten, so schnell wie möglich, schriftlich mitgeteilt, ohne dass Gründe für Ablehnungen angegeben werden müssen. 

 

AUSSCHLUSS

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.

*Bitte beachten Sie, dass Fotoshootings sowie Filmproduktionen, die pornografischen Inhalt aufweisen oder gegen die Verfassung oder die Gesetze verstossen, ausgeschlossen sind.

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BEITRAGSHÖHE

Die Mittel für das Location-Scouting-Package für das Jahr 2024 sind begrenzt. Folglich können nur Beiträge geleistet werden, bis die Mittel erschöpft sind. Die Vergabe und die Höhe eines Betrages erfolgen nach definierten Kriterien und nur im Rahmen der Film Commission Zurich zur Verfügung stehenden Mittel. Der Höchstbetrag pro Filmprojekt beträgt CHF 6'000.-.  

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